Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung gilt für die Website von Carvéra unter www.car-vera.at.
Stand: 09.10.2026
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA gestaltet, auf die die harmonisierte Norm EN 301 549 verweist. Nach unserer Selbstbewertung werden diese Anforderungen weitgehend erfüllt; die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt. Berücksichtigt sind auch die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 in Österreich umgesetzt wurde.
Was umgesetzt ist
- Farbkontraste erreichen in der automatisierten Prüfung mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text und 3 zu 1 für große Schrift.
- Alle Links, Schaltflächen und Formularfelder sind mit der Tastatur erreichbar; der Fokus ist sichtbar hervorgehoben.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen; Fehlermeldungen erscheinen als Text direkt beim Feld.
- Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, zeigt die Website statische Bilder statt Animationen und Videos; die Inhalte bleiben vollständig erhalten.
- Mit der Schaltfläche „Bewegung pausieren“ im Fußbereich lassen sich alle selbstständig laufenden Animationen und Videos jederzeit anhalten.
Bekannte Einschränkungen
- In den Bereichen „Einblick“ und „Handwerk“ sowie im Terminbereich laufen stumme Videos ohne Ton und ohne eigenen Informationsgehalt; sie haben daher keine Untertitel oder Audiodeskription. Alle Informationen stehen im Text.
- Bei Texten, die über Videos und Bildern liegen, lässt sich der Kontrast automatisch nicht messen. Diese Texte sind mit abdunkelnden Flächen hinterlegt.
Bewertungsmethode
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung vom 09.10.2026: automatisierte Prüfung mit axe-core (Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 der Stufen A und AA) bei aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren“, nachdem die gesamte Seite durchgescrollt war, jeweils in Telefon- und Desktop-Breite, sowie eine Prüfung der Tastaturbedienung: Alle Bedienelemente der Startseite wurden mit der Tabulatortaste durchlaufen und auf einen sichtbaren Fokus geprüft.
Kontakt und Rückmeldung
Wenn Ihnen ein Inhalt nicht zugänglich ist oder Sie eine Barriere bemerken, melden Sie sich bitte. Wir antworten so rasch wie möglich und stellen Ihnen den Inhalt in einer nutzbaren Form zur Verfügung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die nach dem Barrierefreiheitsgesetz zuständige Behörde wenden und dort auf mögliche Verstöße hinweisen (§ 35 BaFG). Zuständig ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice).